Kosten

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Die Kosten richten sich nach unserer aktuellen Preisliste. Bei Abrechnung über die Kranken-/Pflegekasse ist uns die Genehmigung der Kasse vorzulegen. Sollte die Kranken-/Pflegekasse die Kosten für erbrachte Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang übernehmen, so ist der Leistungsnehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter verpflichtet, die Kosten zu tragen. Dies gilt auch, wenn Kassenleistungen nicht beantragt sind. Nicht mit Dritten abrechenbare Leistungen müssen privat bezahlt werden.

Wir beraten Sie gern im Vorfeld und auf Wunsch erhalten Sie von uns einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

 
 

Referenzen

"Ich engagiere mich für die AWO, weil sie exzellente soziale Leistungen erbringt – bei geringen Verwal-tungskosten"

Wolfgang Grenke – GRENKELEASING AG